Fa. Peter Hollmann, Lohrheidestr. 18, 44866 Bochum-Wattenscheid
Eine aktuelle Kundeninformation zur Verordnung (EU) Nr. 461/2010 der EU-
Kommission (GVO)
Die EU-Kommission stärkt unsere Arbeit als Ihre Freie Kfz-Werkstatt!
Bei Inspektion, Service und Wartung haben Sie die freie Werkstattwahl*.
Als Autofahrer haben Sie das Recht, mit Ihrem Fahrzeug auch im Zeitraum der 24-
monatigen Gewährleistung, und sogar im erweiterten Gewährleistungs- bzw.
Garantiezeitraum (z.B. bei Kia 7 Jahre, Toyota und Suzuki 3 Jahre) zum Service in unseren
freien Kfz-Meisterbetrieb zu kommen, ohne dass Sie im Falle eines Gewährleistungs- bzw.
Garantiefalls Probleme mit dem Fahrzeughändler oder Hersteller bekommen.
Denn: Damit das Autofahren bezahlbar bleibt, hat die EU-Kommission mit der GVO
461/2010 im Sinne der europäischen Verbraucher eine Verordnung erlassen, die seit dem
01.07.2010 die Verhaltensweise der Wettbewerber im Karftfahrzeugsektor neu regelt. In
den Leitlinien zur GVO (2010/C 138/05) stellt die Kommission zudem klar, dass der
Hersteller eines Fahrzeugs die Gültigkeit der mit dem Kauf des Fahrzeug gegebenen
Herstellergarantien nicht davon abhängig machen darf, dass Instandsetzung- und
Wartungsdienste für das Fahrzeug, d.h. Inspektionen, Service und Wartung, in einer
Vertragswerkstatt des Herstellers stattfinden müssen.
* Bitte beachten Sie, dass bei Leasingfahrzeugen, Kasko-Versicherungen mit Werkstattbindung
und separat erworbenen Anschlussgarantien ggfl. andere Bedingungen gelten können.
Quelle: Mister A.T.Z. GmbH, Herdecke