Fa. Peter Hollmann, Lohrheidestr. 18, 44866 Bochum-Wattenscheid Der BGH stärkt unsere Arbeit als Ihre Freie Karosseriewerkstatt! Eine Unfallschaden-Reparatur in einer freien qualifizierten Karosserie-Fachwerkstatt,  führt nicht zu einem Verlust der Herstellergarantie. Der freie qualifizierte Karosserie-  Fachbetrieb, erkennbar als Meisterbetrieb und Mitglied in der zuständigen Karosserie-  und Fahrzeugbauer-Innung, repariert nach Herstellervorgaben und -richtlinien und gibt  auf die geleistete Reparaturarbeit eine mindestens zweijährige Garantie.  Der Auto fahrende Kunde hat somit auch im freien Karosserie-Fachbetrieb stets Gewähr  dafür, dass sein Unfallschaden sach- und fachgerecht repariert wird. Die zweijährige  gesetzliche Sachmängelhaftung sowie die von den Automobilherstellern abgegebene  Neuwagengarantie ist davon nicht betroffen. Diese Garantie erlischt nicht im Falle eines  Unfallschadens, der in einem qualifizierten Fachbetrieb repariert wird.  Quelle: ZKF, Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V., 61118 Bad Vilbel