Fa. Peter Hollmann, Lohrheidestr. 18, 44866 Bochum-Wattenscheid
Der BGH stärkt unsere Arbeit als Ihre Freie Karosseriewerkstatt!
Eine Unfallschaden-Reparatur in einer freien qualifizierten Karosserie-Fachwerkstatt,
führt nicht zu einem Verlust der Herstellergarantie. Der freie qualifizierte Karosserie-
Fachbetrieb, erkennbar als Meisterbetrieb und Mitglied in der zuständigen Karosserie-
und Fahrzeugbauer-Innung, repariert nach Herstellervorgaben und -richtlinien und gibt
auf die geleistete Reparaturarbeit eine mindestens zweijährige Garantie.
Der Auto fahrende Kunde hat somit auch im freien Karosserie-Fachbetrieb stets Gewähr
dafür, dass sein Unfallschaden sach- und fachgerecht repariert wird. Die zweijährige
gesetzliche Sachmängelhaftung sowie die von den Automobilherstellern abgegebene
Neuwagengarantie ist davon nicht betroffen. Diese Garantie erlischt nicht im Falle eines
Unfallschadens, der in einem qualifizierten Fachbetrieb repariert wird.
Quelle: ZKF, Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V., 61118 Bad Vilbel